Bundesteilhabegesetz / Rahmenvertrag SGB IX / BEI BW

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde im Dezember 2016 beschlossen. Das Gesetz hat zum Ziel die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung zu verbessern und die geltende UN-Behindertenrechtskonvention verbindlich in der Bundesrepublik umsetzen. Mit dem Gesetz wurde die Abkehr vom bisherigen „Fürsorgesystem“ - sehr institutionszentriert, hin zu einem „modernen Teilhaberecht“ - Personenzentrierung versprochen.

Der Beschlussentwurf des Rahmenvertrags SGB IX für Baden-Württemberg wurde am 29. Juli 2020 vorgestellt und zum 30. Dezember 2020 von allen Vereinbarungspartnern unterzeichnet. Der Rahmenvertrag regelt die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Baden-Württemberg.

Ebenfalls müssen die Bedarfe der leistungsberechtigten Menschen nach dem neuen Gesamtplan- und/oder Teilhabeverfahren erfasst und von den Kostenträgern beschieden werden.

Unterlagen und Informationen zum BTHG, zum Landesrahmenvertrag SGB IX und zur Bedarfsermittlung in Baden-Württemberg (BEI BW)

Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (BTHG)

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Das Bundesteilhabegesetz ist ein Artikelgesetz. Die wesentlichen Änderungen betreffen das Sozialgesetzbuch IX "Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen".

Das Bundesteilhabegesetz ist ein Änderungsgesetz, dass das Sozialgesetzbuch (SGB) IX "Rehabilitation und Teilhabe für Menschen mit Behinderung" vollständig neu fasst und zahlreiche weitere Gesetze ändert. Das Gesetz  tritt ab 1. Januar 2017 stufenweise in Kraft. Das Gesetz hat das Ziel die Menschen mit Behinderung in den Mittelpunkt zu stellen.
Dies führt in der Eingliederungshilfe zu weitreichenden Veränderungen. Für Menschen mit Behinderung und Einrichtungen der Eingliederungshilfe bringt es einen Paradigmenwechsel dergestalt, dass die heutige Unterscheidung zwischen ambulanten, teilstationären oder stationären Leistungen aufgehoben wird.

Die weiteren Schwerpunkte des Gesetzes betreffen u.a. die Regelungen

  •       zur Heranziehung von Einkommen und Vermögen in der Eingliederungshilfe,
  •       zur Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung,
  •       zur Teilhabe- und Gesamtplanung,
  •       zur Teilhabe am Arbeitsleben und
  •       zum Vertragsrecht.

Die Änderungen, die mit dem BTHG verbunden sind, sind überwiegend zum 01.01.2018 und 01.01.2020 in Kraft getreten.

Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (BTHG)

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Das Bundesteilhabegesetz ist ein Artikelgesetz. Die wesentlichen Änderungen betreffen das Sozialgesetzbuch IX "Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen".

Das Bundesteilhabegesetz ist ein Änderungsgesetz, dass das Sozialgesetzbuch (SGB) IX "Rehabilitation und Teilhabe für Menschen mit Behinderung" vollständig neu fasst und zahlreiche weitere Gesetze ändert. Das Gesetz  tritt ab 1. Januar 2017 stufenweise in Kraft. Das Gesetz hat das Ziel die Menschen mit Behinderung in den Mittelpunkt zu stellen.
Dies führt in der Eingliederungshilfe zu weitreichenden Veränderungen. Für Menschen mit Behinderung und Einrichtungen der Eingliederungshilfe bringt es einen Paradigmenwechsel dergestalt, dass die heutige Unterscheidung zwischen ambulanten, teilstationären oder stationären Leistungen aufgehoben wird.

Die weiteren Schwerpunkte des Gesetzes betreffen u.a. die Regelungen

  •       zur Heranziehung von Einkommen und Vermögen in der Eingliederungshilfe,
  •       zur Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung,
  •       zur Teilhabe- und Gesamtplanung,
  •       zur Teilhabe am Arbeitsleben und
  •       zum Vertragsrecht.

Die Änderungen, die mit dem BTHG verbunden sind, sind überwiegend zum 01.01.2018 und 01.01.2020 in Kraft getreten.

Landesrahmenvertrag SGB IX Baden-Württemberg und geeinte Anlagen

An dieser Stelle verweisen wir Sie auf die Homepage der Schiedsstelle SGB IX. Es wurde in der Vertragskommission SGB IX vereinbart, dass dort stets direkt der aktuelle Landesrahmenvertrag SGB IX samt allen in der Vertragskommission SGB IX geeinten Anlagen und Dokumenten eingestellt sind.

 

Landesrahmenvertrag SGB IX Baden-Württemberg und geeinte Anlagen

An dieser Stelle verweisen wir Sie auf die Homepage der Schiedsstelle SGB IX. Es wurde in der Vertragskommission SGB IX vereinbart, dass dort stets direkt der aktuelle Landesrahmenvertrag SGB IX samt allen in der Vertragskommission SGB IX geeinten Anlagen und Dokumenten eingestellt sind.

 

Anpassungsbedarf der bestehenden WBVG-Verträge
Anpassungsbedarf der bestehenden WBVG-Verträge
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