Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde im Dezember 2016 beschlossen. Das Gesetz hat zum Ziel die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung zu verbessern und die geltende UN-Behindertenrechtskonvention verbindlich in der Bundesrepublik umsetzen. Mit dem Gesetz wurde die Abkehr vom bisherigen „Fürsorgesystem“ - sehr institutionszentriert, hin zu einem „modernen Teilhaberecht“ - Personenzentrierung versprochen.
Der Beschlussentwurf des Rahmenvertrags SGB IX für Baden-Württemberg wurde am 29. Juli 2020 vorgestellt und befindet sich aktuell in der Abstimmungsphase. Der Rahmenvertrag soll die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Baden-Württemberg regeln.
Im Jahr 2021 steht nun die Umstellung der einzelnen Angebote in der Eingliederungshilfe an. Dies beinhaltet die Leistungsbeschreibung, deren Verhandlung sowie die Vergütungsverhandlungen mit den Kostenträgern. Ebenfalls müssen die Bedarfe der leistungsberechtigten Menschen nach dem neuen Gesamtplan- und/oder Teilhabeverfahren erfasst und von den Kostenträgern beschieden werden.
Wir werden die Umsetzung des Gesetzes auf Landesebene sowie auf Bundesebene begleiten und Sie über aktuelle Entwicklungen, Änderungen und Beispiele aus der Praxis informieren.
Dazu bieten wir Ihnen verschiedene Informationsveranstaltungen sowie Austausch- und Workshopformate an und stellen Ihnen zur Nutzung und Anpassung vor Ort hilfreiche Unterlagen und Handreichungen zur Verfügung.
NEU: Bitte beachten Sie die aktualisierten und ergänzten geeinten Anlagen zum LRV SGB IX im Reiter " Landesrahmenvertrag SGB IX Baden-Württemberg und geeinte Anlagen " sowie die neu in der Vertragskommission SGB IX am 24.03.2021 geeinten Kalkulationstools unter dem Reiter " Kalkulationstools zur Ermittlung von Regelbedarf und Kosten der Unterkunft".
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG)
Geeinte Unterlagen und Informationen zum BTHG, zum Landesrahmenvertrag SGB IX und der Umsetzung in Baden-Württemberg sowie Unterlagen der LIGA BW
Hilfreiche Unterlagen und Handreichungen des Paritätischen zur Umstellung der Leistungen auf Grundlage des LRV SGB IX
Gern stellen wir Ihnen hier einige Unterlagen im Zusammenhang mit der Umstellung der Leistungen auf Grundlage des LRV SGB IX zur Verfügung.
Aktuell haben wir - begleitend zu unseren Online-Workshops - mit den Themen "Besondere Wohnform" und "Ambulante Wohnbegleitung" begonnen, weitere Unterlagen sind in Arbeit.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den bereitgestellten Unterlagen lediglich um Handreichungen handelt, die jeweils vor Ort auf Ihre Situation vor Ort angepasst werden müssen und die keinen Anspruch auf vollumfängliche Vollständigkeit erheben.
Bitte beachten Sie beim Umstellungsprozess aller Ihrer Leistungen und Angebote stets jeweils auch die Vorgaben des Rahmenvertrags SGB IX sowie dessen offiziellen, geeinten Anlagen.
Diese finden Sie unter
--> Geeinte Unterlagen und Informationen zum BTHG, zum Landesrahmenvertrag SGB IX und der Umsetzung in Baden-Württemberg
---> Landesrahmenvertrag Baden-Württemberg
hier auf unserer BTHG-Sonderseite https://paritaet-bw.de/bundesteilhabegesetz-rahmenvertrag-sgb-ix
Stand 15.03.2021
FAQs zum Rahmenvertrag SGB IX und zum BTHG
"On the Road .... " - Informationen zur Umsetzung des BTHG und zur Umstellung der Leistungen im Jahr 2021
Unterlagen aus den Online Workshops im Frühjahr 2021
Unterlagen aus den Online Seminaren im Herbst 2020
Liga-Projekt zum Bundesteilhabegesetz in Baden-Württemberg
Michael Tränkle
