Aktionsbündnis "Suchtberatung retten" gegründet

Fachinformation - geschrieben am 07.03.2023 - 09:39

Neues Aktionsbündnis gegründet: „Suchtberatung retten!“

Eine Erhöhung der Landesförderung für die Ambulante Suchthilfe in Baden-Württemberg ist im Landeshaushalt für 23/24 gekippt worden – wie geht es weiter?

Pressemeldung

Heidelberg 21.04.2023           Heute fand in Heidelberg der Auftakt des neuen landesweiten Aktionsbündnisses „Suchtberatung retten!“ statt. Die insgesamt 116 beigetretenen Einrichtungen sehen die ambulante Suchthilfe in Baden-Württemberg in akuter Gefahr und fordern eine sichere Finanzierung. Grund ist eine seit Jahren unzureichende und stagnierende Landesförderung und damit chronische Unterfinanzierung der Träger. Hieraus entstand den Einrichtungen ein immer größer werdendes Defizit, das jetzt zu einem Rückbau der gesamten Versorgungsstruktur für suchtkranke Menschen zu führen droht.

Helena Resch, Fachvorstand Suchthilfe, Verein für Jugendhilfe e.V. in 74072 Heilbronn

Die Förderung von mentaler Gesundheit ist gerade im Jugendalter von enormer Wichtigkeit. Mit der anstehenden Legalisierung von Cannabis erlangt dieser zentrale Baustein unserer Arbeit zukünftig eine ganz besondere Bedeutung. In Zeiten erhöhter Bedarfe (Post Pandemie Phase), einer dramatischen Steigerung bei den Drogentoten und der Notwendigkeit von Präventionsangeboten als Voraussetzung für die gesetzliche Abgabe von Cannabis dürfen die Angebote der Suchtberatungsstellen nicht eingeschränkt werden. Wir fordern daher, dass die Grundversorgung durch die Suchtberatungsstellen verlässlich und stabil finanziert wird und das Land seinen Zuschuss angemessen erhöht und künftig dynamisiert.

Hans Joachim Abstein, Referatsleiter Suchthilfe, AGJ - Fachverband für Prävention und Rehabilitation in der Erzdiözese Freiburg. e.V

Wir fordern, dass unser Antrag auf Erhöhung der Landeszuschüsse von 2022 im Nachtragshaushalt berücksichtigt wird. Nur so kann das ohnehin und bereits VOR den allgemeinen Kostensteigerungen vorhandene strukturelle Defizit beglichen werden.

Ansonsten droht, dass Angebote der Suchthilfe deutlich reduziert werden müssen. Das kann in einem Arbeitsfeld, das während der Pandemie als systemrelevant eingestuft wurde, nicht politischer Wille sein – geschweige denn könnten wir es als Interessenvertretung betroffener Menschen so hinnehmen.

Lutz Stahl, Betroffenenvertreter, Freundeskreis Baden für die Baden-Württembergische Arbeitsgemeinschaft der Selbsthilfe- und Abstinenzverbände (BWAG)

Die in der BWAG zusammengeschlossenen Suchtselbsthilfeverbände müssen hilflos zusehen, wie zwei Teile des Fundaments der Suchthilfe, die Fachkliniken und die Beratungsstellen, durch Mangelfinanzierung ins Wanken gebracht werden. In den vergangenen zwei Jahrzehnten wurden durch das enorme Engagement der beruflichen und ehrenamtlichen Suchthelfer Strukturen und Netzwerke gebildet, die nicht nur bei Patienten eine erfolgreiche Intervention ermöglichen, sondern auch die schwer belasteten Familien unterstützen.

Im Namen der Hilfesuchenden protestieren wir gegen eine Schwächung unseres Suchthilfenetzwerkes durch die zu erwartende Unterfinanzierung und  Ausdünnung der Beratungsstellen.

Hintergrundinformation zur Finanzierung der Suchthilfe

Die Finanzierung der Suchtberatungsstellen erfolgt durch eine Grundfinanzierung der Kommunen (55-60%), einen Zuschuss des Landes BW (17.900 € pro Fachkraft, ca. 20%), und wird ergänzt durch Eigenmittel der Träger (20-25%).

Die Kommunen haben ihren Finanzierungsanteil meist um die tariflichen Steigerungen angepasst, während die Landeszuwendung seit über 20 Jahren nicht erhöht wurde. Der Eigenanteil der Träger wächst dadurch ständig und verursacht ein wachsendes strukturelles Defizit. 

Die Situation verschärft sich extrem durch die strukturelle Erhöhung im Sozial- und Erziehungsdienst (ab 01.07.2022) und der ab 01.01.2023 umzusetzenden allgemeinen Tariferhöhung. Die Kostensteigerungen pro Fachkraft belaufen sich auf 3.500 - 4.000 €, d.h. durchschnittlich auf 16.000 - 20.000 € pro Einrichtung.

Diese Kostensteigerungen ohne angemessene Refinanzierung sind nicht länger tragbar, daher wurde Anfang 2022 die Erhöhung der Landesmittel von 17.900 € auf 25.000 € pro Fachkraftstelle beantragt, aber leider nicht im Doppelhaushalt 23/24 berücksichtigt.

 

 

 

Kurzinfo zu Bedeutung der ambulanten Suchtberatung

Warum Suchtberatung? kurz erklärt

Suchtberatung retten - auch im Landkreis Konstanz

Aktionsvideo der Suchtberatung im Landkreis Konstanz

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