Aktion Mensch: Nachweisführung und zur Projektdurchführung von Projekten

Die Aktion Mensch hat Vereinbarungen, die bereits bewilligte Vorhaben und Anträge betreffen, die eingereicht wurden. Die Details finden Sie auf der Homepage der Aktion Mensch im Bereich Förderung

Da die aktuelle Lage Projekt-Partner vor Herausforderungen stellt, können in bereits bewilligten Vorhaben Veränderungen in der Projektkonzeption und den -abläufen die Folge sein. Die Aktion Mensch ist an wohlwollenden und einvernehmlichen Regelungen mit den Projekt-Partnern interessiert.
 
Sie bietet diese unbürokratischen Hilfen im Rahmen bereits erfolgter Bewilligungen an:

  • Anerkennung von durch die Corona-Pandemie entstandener Kosten (Storno- oder Ausfallkosten) im Rahmen des bewilligten Kostenplans
  • Verlängerung der Projektlaufzeit im Rahmen der bewilligten Fördersumme um ein Jahr
  • Für Vorhaben zum 5. Mai 2020 sowie für Projekte der Mikroförderung kann eine komplette Verschiebung bis zu einem Jahr erfolgen
  • Änderungen bei Projektaktivitäten sowie Verschiebungen im Kostenplan im Rahmen der bewilligten Kosten (grundsätzliche Zweckbindung muss erhalten bleiben)
  • Vorziehen der nächsten Auszahlung (zunächst ohne Kostenbelege) In diesem Ausnahmefall kann der Projekt-Partner einen Scheinbeleg (leere PDF-Datei) mit der Bezeichnung „Scheinbeleg über durch Corona-Krise entstandene Kosten“ hochladen und den bis zur nächsten Auszahlung benötigten Betrag eingeben.

 
Darüber hinaus können Anträge, die der Aktion Mensch zur Prüfung vorliegen, in der Projekt-, Mikro-, und Anschubförderung verändert werden. Die Antragsteller werden direkt von der Aktion Mensch angesprochen. Die gestellten Anträge können zur Überarbeitung zurückgegeben werden, sofern Änderungen bedingt durch die Corona-Krise erforderlich sind. Ausnahme ist die Pauschalförderung – diese Anträge können zunächst dem Kuratorium vorgelegt werden und bei Bewilligung wird dann wie oben beschrieben verfahren. Die Aktion Mensch wird die Projekt-Partner mit einer Investitionsförderung zunächst nicht ansprechen– hier ist nicht mit gravierendem Änderungsbedarf zu rechnen. 

 

Autor:  25-03-2020 von Joachim Hagelskamp, Paritätischer Gesamtverband

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