Kreisverbandsordnung

Kreisverbandsordnung

Die Kreisverbandsordnung regelt die Aufgaben der hauptamtlichen und ehrenamtlichen Vertretung in den Regionen. Vor dem Hintergrund der nach der Verwaltungsstrukturreform in Baden-Württemberg erfolgten Kommunalisierung wurde mit der Neufassung 2012 die Bedeutung der Kreisverbände als die regionale verbandliche Untergliederung unseres Landesverbandes gestärkt.

Die Weiterentwicklung der Kreisverbandsordnung aus dem Jahr 2018 ist das Ergebnis eines breit angelegten innerverbandlichen Diskussionsprozesses. Alle Ebenen des Landesverbandes wurden in diesem Prozess mit einbezogen. 

Prozessverlauf 2016-2018

Die Mitglieder haben die Weiterentwicklung der Regionalen Verbandsarbeit, unter Einbeziehung aller Mitgliedsorganisationen in einem breit angelegten Beteiligungsprozess, auf der Jahresmitgliederversammlung im Oktober 2016 beschlossen.

Die Bereichsleitungen Regionale Verbandsarbeit machte den Anfang mit einer Bestandserhebungen in den Kreisverbänden, dessen Ergebniss auf der Jahresmitgliederversammlung im November 2017 vorgestellt wurde.
Die Konferenz der Kreisvorsitzenden erarbeitete den groben Rahmen für die Ausgestaltung der Regionalen Verbandsarbeit in Workshops im Oktober 2017 und Januar 2018.
Alle Mitglieder waren dann aufgefordert sich zur Weiterentwicklung der Rahmensetzung an einer der 4 Regionalkonferenzen im März 2018 zu beteiligen.
Im Aufsichtsrat wurden die Ergebnisse der Regionalkonferenzen im Juni 2018 diskutiert und einvernehmlich abgestimmt.
Alle Mitglieder erhielten daraufhin den Entwurf, verbunden mit der Bitte um Feedback.
Der Aufsichtsrat nahm eine letzte Anpassung in seiner Klausur im September 2018 vor.

Durch den Beteiligungsprozess, der breit angelegt und intensiv war, liegt heute eine, mit großer Mehrheit im November 2018 verabschiedete Kreisverbandsordnung vor, die tragfähig ist.

(Die Evaluationsphase ist geplant bis Herbst 2021 wo der Tagesordnungspunkt auf der Mitgliederversammlung erneut aufgerufen werden soll. Im Frühjahr 2021 ist zur Vorbereitung eine Zwischenevaluation in Regionalkonferenzen vorgesehen.)

Prozessverlauf 2016-2018

Die Mitglieder haben die Weiterentwicklung der Regionalen Verbandsarbeit, unter Einbeziehung aller Mitgliedsorganisationen in einem breit angelegten Beteiligungsprozess, auf der Jahresmitgliederversammlung im Oktober 2016 beschlossen.

Die Bereichsleitungen Regionale Verbandsarbeit machte den Anfang mit einer Bestandserhebungen in den Kreisverbänden, dessen Ergebniss auf der Jahresmitgliederversammlung im November 2017 vorgestellt wurde.
Die Konferenz der Kreisvorsitzenden erarbeitete den groben Rahmen für die Ausgestaltung der Regionalen Verbandsarbeit in Workshops im Oktober 2017 und Januar 2018.
Alle Mitglieder waren dann aufgefordert sich zur Weiterentwicklung der Rahmensetzung an einer der 4 Regionalkonferenzen im März 2018 zu beteiligen.
Im Aufsichtsrat wurden die Ergebnisse der Regionalkonferenzen im Juni 2018 diskutiert und einvernehmlich abgestimmt.
Alle Mitglieder erhielten daraufhin den Entwurf, verbunden mit der Bitte um Feedback.
Der Aufsichtsrat nahm eine letzte Anpassung in seiner Klausur im September 2018 vor.

Durch den Beteiligungsprozess, der breit angelegt und intensiv war, liegt heute eine, mit großer Mehrheit im November 2018 verabschiedete Kreisverbandsordnung vor, die tragfähig ist.

(Die Evaluationsphase ist geplant bis Herbst 2021 wo der Tagesordnungspunkt auf der Mitgliederversammlung erneut aufgerufen werden soll. Im Frühjahr 2021 ist zur Vorbereitung eine Zwischenevaluation in Regionalkonferenzen vorgesehen.)

Wichtige Werkzeuge

Artikel merken